Firmenobst ist Prävention, die der Gesetzgeber belohnt.
Denn Aufwendungen für
"Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und betrieblichen Gesundheitsförderung "
sind pro Kalenderjahr bis zu 500€ je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei ( §3 Nr. 34 EstG)