Firmenobst ist Prävention, die der Gesetzgeber belohnt.

Denn Aufwendungen für

"Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und betrieblichen Gesundheitsförderung "

sind pro Kalenderjahr bis zu 500€ je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei ( §3 Nr. 34 EstG)